Zahnarztpraxis

Dr. Barbara Schnell

Datenschutz 

 

 

Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung

 

 

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist 

Zahnarztpraxis Dr. Barbara Schnell

Reichlinstraße 30

87439 Kempten 

Telefon:            0831 - 14938      

Fax:                  0831 - 13376                  

 

Ein Datenschutzbeauftragter ist in der Zahnarztpraxis nicht erforderlich.

 

2. Allgemeine Verarbeitung von Patientendaten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung.

Relevante personenbezogene Daten können sein:

Name, Adresse und andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum/-ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand incl. Kinder, Kontonummern, unselbständig/selbständig, Legitimationsdaten    (z. B. Ausweisdaten), sowie Versichertendaten von Kassen -u. Versicherungsträgern etc.

 

3. Zwecke der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung von vertraglichen bzw. Behandlungstechnischen - Pflichten (Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO) im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung und aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Artikel 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs. 1 e DSGVO) und im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO).

 

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und Verarbeitungen bis dahin nicht betroffen sind.

 

Auch ohne Ihre Einwilligung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zulässig, soweit sie für die Erfüllung unseres Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. behandlungstechnischer Pflichten erforderlich ist oder sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder soweit sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, wenn keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegen.

 

Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen.


Daten über Sie dürfen nur weitergegeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben und/oder ein von uns beauftragter Auftragsdatenverarbeiter gleichgerichtet die Einhaltung der Schweigepflicht sowie der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes garantiert.

 

Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nur ausnahmsweise statt, soweit dies zur Ausführung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten), oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben.

 

4. Dauer der Datenspeicherung

Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre –befristete-Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:

 

Verwahrung von Patientenakten



  • Die Praxisinhaberin Dr. Barbara Schnell ist verpflichtet, Befunde und Behandlungsmaßnahmen chronologisch und für jeden Patienten getrennt zu dokumentieren und für unbefugte Personen unzugänglich aufzubewahren.
  • Besonders ist auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu achten. Dazu auch gehört die Verpflichtung des Praxispersonals zur Einhaltung Datengeheimnisses. Bei Verletzung der Vorschriften liegt die Haftung beim Zahnarzt.
  •  Informationen an Krankenkassen dürfen nur mit dem Einverständnis des Patienten weitergegeben werden.
  • Insbesondere im Falle der Aufgabe der  Praxis oder bei Tod des Praxisinhabers stellt sich die Frage nach der Aufbewahrung der Patientendaten. Soweit nicht nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eine längere Aufbewahrungspflicht besteht, ist die Praxisinhaberin verpflichtet, die Patientendaten (Befunde und Behandlungsmaßnahmen) mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.
  • Bei Übergabe der Praxis können die Patientenunterlagen grundsätzlich nur mit schriftlichem Einverständnis der Patienten an den Praxisnachfolger übergeben werden. Kann das schriftliche Einverständnis nicht eingeholt werden, hat die bisherige Praxisinhaberin die Unterlagen bis zum Ablauf der 10-Jahresfrist aufzubewahren. Ist der bisherige Praxisinhaber dazu nicht in der Lage, kann die Aufbewahrung beim Praxisnachfolger erfolgen, wenn die Unterlagen von dessen eigenen Unterlagen getrennt und unter Verschluss gehalten werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können diese Unterlagen nur mit Einverständnis des Patienten eingesehen und weitergegeben werden.
  • Bei Tod der Praxisinhaberin ist zu unterscheiden, ob Erben vorhanden oder nicht vorhanden sind.
  • Ist ein Erbe vorhanden, hat dieser den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Erblassers zu entsprechen, die Bestimmungen der Berufsordnung gelten auch für den Erben. Die Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag zwischen Zahnarzt und Patient gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über und sind als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1967 BGB zu erfüllen.
  • Gibt der Erbe die Unterlagen in anderweitige Obhut, ist vorher das Einverständnis des Patienten einzuholen.
  • Verwahrt der Erbe die Unterlagen selbst auf, hat er Auskunftsansprüchen von Patienten nachzukommen und ist berechtigt Einsicht in die Patientendaten zu nehmen. Allerdings gilt die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und Beachtung des Berufsgeheimnisses auch für den Erben. 

 

5. Datenschutzrechte

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 14 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).

 

Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

 

6. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung 

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutzverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

 

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst via Fax  ( 0831 - 133 76 ) oder alternativ persönlich an Frau Dr. Barbar Schnell in der Zahnarztpraxis gerichtet werden.